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Chess Pieces

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Einiges über  Schachgeschichte allgemein

und Schach in Mecklenburg. 

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12.09.2024, Blitz am Sonntag und Zeitreise.

Wer wir sind

Wir sind Freunde der Schachgeschichte, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Materialien über das Schach im Allgemeinen und Mecklenburg zu sammeln.

Auf dieser Seite wollen wir unsere Ergebnisse mit euch teilen. Wir hoffen, dass ihr genauso viel Freude daran habt wie wir.

Mecklenburger Tagesblatt vom 03.10.1886.
Sonntagsbote Nr. 40.
Das Schachspiel in Mecklenburg. *)
Von F. Dubbe in Rostock.

Wann das Schach in Mecklenburg eingeführt ist, wird jetzt schwer festzustellen sein. Nur so viel ist gewiß, daß hier zu Lande seit über 200 Jahren Schach gespielt wird. Eine noch frühere Zeit der Einführung anzunehmen, ist zu gewagt, obgleich eine Tradition oder besser Fabel hierzu scheinbar Anlaß giebt. Wäre diese Fabel, welche einen von Bischof Burchard (oder Bucko) II. ums Jahr 1068 gefangenen Wendenfürsten als Schachlehrer in Ströbeck gelten läßt, eben nicht Fabel, sondern genügend historisch beglaubigt, so könnte man annehmen, daß das Spiel damals von den Wenden auch auf die gleichzeitige und nachherige deutsche Bevölkerung Mecklenburgs übergegangen sei. Indeß fehlen die historischen Belege hierfür vollständig. Erst aus dem 17. Jahr-hundert ist ein sicheres Zeugniß für die Bekanntschaft des Schach in Mecklenburg anzuführen, indem Gustavus Selenus (Pseudon. für Herzog August von Braunschweig=Lüneburg, geb. 10. April 1579, gest. 17. Sept. 1666) je ein Exemplar seines Werkes: „Das Schach= oder König=Spiel“ dem damaligen Herzog von Mecklenburg Adolf Friedrich und der Universität Rostock widmete. Beide Exemplare, welchen Gaustavus Selenus eigenhändig die Widmung einschrieb, befinden sich jetzt in der Bibliothek der Rostocker Universität. Wenn nun auch dahin-gestellt bleiben muß, ob diese Widmungen geschahen, weil in Mecklenburg schon Schach gespielt wurde, oder ob sie zwecks Einführung des Schachs geschahen, oder ob sie weiter nichts sind als ein Act der Courtoisie, so ist doch wohl sicher, daß beide Werke nicht fruchtlos in den betr. Bibliotheken gestanden haben, sondern daß der Gustav Selenus neben anderen Faktoren als Hauptförderer des Schach in Mecklenburg angesehen werden muß. Hof und Universität stellen nun die Mittelpunkte vor, von denen das Schachspiel seinen Ausgang nahm und sich, allerdings langsam und mühsam, das Gebiet eroberte. In dem Nachlaß der auf einer Besuchsreise in Hamburg Ende des vor. Jahrhunderts verstorbenen Herzogin Luise Friederike (geb. Prinzessin von Württemberg und Gemahlin des Herzogs Friedrich, des Oheims von Friedrich Franz dem I.) befand sich eine für jene Zeit reiche und werthvolle Schachbibliothek, aus welcher angeführt sei: Das dreiseitige Schachspiel, Regensburg 1765; Stamma`s Schachspiel-geheimnisse, Straßburg 1754; Creco: Le Jeu des Echecs, Paris 1669, und dasselbe 1714; Essai sur le jeu des échecs , Hamburg 1770. Es muß in damaligen Hofkreisen ein mehr als oberfläch-liches Interesse für Schach vorhanden gewesen sein. Doch bald nach dem Tode der Herzogin Luise Friederike trat ein Stillstand oder vielmehr ein Rückgang ein, vielleicht verursacht durch die unruhigen, kriegerischen Zeiten; denn in den ersten Decennien diese Jahrhunderts fand Tychsen neben manchen anderen werth-vollen literarischen Schätzen die gesammte Schachbibliothek des Hofes mit verschiedenem Gerümpel ein beschauliches Stillleben führen auf einer vergessenen Dachkammer des Ludwigsluster Schlosses. Es müssen aber doch einige warme Verehrer des Schach übrig geblieben sein, welche wohl besonders in den Kreisen der höheren Beamten und des Officiercorps zu suchen sind. Um diese Zeit nämlich taucht das Schach in dem Pagen-institut zu Schwerin auf. Hier war es, wo der in Ludwigslust am 21. September 1815 geborene Paul Rudolf von Bilguer, der schon im Vaterhause zu Ludwigslust Unterweisung im Schach erhalten hatte, bedeutende Förderung im Schachspiel erfuhr, als er Zögling des Instituts war. Zur Meisterschaft brachte er es allerdings erst, als er in den hervorragenden Berliner Schachkreisen heimisch wurde und den Grund legen konnte zu seinem bis jetzt unüber-troffenen „Handbuch des Schachspiel“, welches seinen Namen bis in die fernste Zeit tragen dürfte. Einige Jahre früher als Bilguer erblickte auch der Meister des Endspiels, Horwitz, der vor etwa Jahresfrist in London starb, das Licht der Welt. Ein Mecklenburg =Strelitzer von Geburt, lernte er im Vaterhause, wo eifrig Schach gespielt wurde, dies Spiel, brachte es aber auch erst in Berlin, wo er sich wegen seiner Ausbildung als Maler aufhielt, zur Meister-schaft. Lange Jahre hindurch lebte er später in London, wo er mit seinem Freunde, dem deutschem Maler Kling, besonders das Endspiel pflegte. Sein Hauptwerk: „Chess studies and endgames“ legt ein beredtes Zeugnis ab von seiner außerordentlichen Begabung. Eine besondere Pflegestätte fand das Schach in den Familien vieler Pastoren und Gutsbesitzer, welche unserm Spiel manchen Freund gewannen. So war das Schach ziemlich verbreitet im Lande, wenngleich die Anhänger des edlen Spiels nur vereinzelt auftraten, und es dürfte Mecklenburg im 3., 4. und 5. Jahrzehnt diese Jahrhunderts nicht besonders zurückgestanden haben auf schachlichem Gebiet hinter anderen Ländern. Zur Bildung von Schachclubs kam es aber noch nicht, wenigstens fehlt aus dieser Zeit jegliche Kunde hiervon. Da – in den fünfziger Jahren – traten einige Ereignisse ein, welche die Ausbreitung des Schach in ein so lebhaftes Tempo brachten, daß es nun ungehindert seinen Sieges-lauf über die ganze civisilisirte Erde nahm. Als um die genannte Zeit Prof. A. Anderssen in England seine glänzenden Siege erfocht und das deutsche Schachspiel zu verdienten Ehren brachte, als besonders P. Morphy wie ein blendendes, alles überstrahlendes Meteor am Schachhimmel erschien, als endlich in Paris der große Wettkampf zwischem ihm und Anderssen ausgefochten wurde: da entfaltete sich mit elementarer Gewalt eine große Begeisterung für das edle Spiel, welche auch in Mecklenburg gute Früchte brachte. Da entstand in Güstrow gegen das Ende des 6. Jahrzehnts ein Schachclub von allerdings nicht langer Dauer. In Wismar wurde überaus eifrig gespielt, besonders auch Bierschach, welches bis in die allerneueste Zeit hinein ziemlich regelmäßig in wöchentlich einer Sitzung mit großem Nachdruck gepflegt wird. Auch in Rostock kam es zu einem Club. Hier waren der später in Leipzig verstorbene Justizrath Schliemann und der cand. theol. Kliefoth die Seele des Clubs, welcher mit ihrem Fortgang von Rostock spurlos verschwand. Außerdem waren noch Schächer in Rostock von nicht zu unterschätzender Stärke der Musiklehrer Nedler, nachmals Professor der Musik in Petersburg (der vor wenig Jahren durch Erfindung der Controluhren für Droschken viel von sich Reden machte), welcher aber jetzt, in Hamburg lebend, dem Schach ganz abhold sein soll; - sowie der jetzt in Schweden ansässige Landmann Gabriel (vergl. M. Lange: Handbuch der Schachaufgaben S. 209). Als Schliemann nach Schwerin über-siedelte, kam auch dort bald ein Club zu Stande, welcher in der damals noch bestehenden Restauration des Hoftraiteurs Dittmann tagte. Hier gehörten von Conring, Meister im Endspiel, und Medicinalrath Stahl, welcher den Angriff zu führen liebte, zu den Spielern von hervorragender Stärke. Wenngleich sich auch dieser Club, dem vorübergehend auch cand. Kliefoth angehörte, bald auflöste, so hatten doch bis vor Kurzem noch verschiedene Mit-glieder des alten Clubs nach Verabredung Zusammenkünfte. An Namen hervorragender mecklenburgischer Schächer aus dieser Zeit seien noch genannt Gutsbesitzer von Thünen=Tellow und dessen Bruder v. Thünen=Amalienhof, sowie Dr. Bardey=Stuer, Au=Wötz und H. Schröder=Schwerin (letzterer besonders als tüchtiger Aufgabenlöser). Von den Clubs jener Zeit hat nur ein einziger sich bis in die neueste Zeit gehalten, der Schachclub zu Tessin, welcher durch besondere Umstände begünstigt, bald nach seiner Gründung (1865) in Mecklenburg die Führerschaft in Schachangelegenheiten übernahm. Es war besonders der vor wenigen Jahren verstorbene Bürgermeister von Leitner, der, ein überaus eifriger Anhänger Caissas und starker Schächer , ein sehr rühriges Schachleben hervorrief. Wenn irgend möglich, mußte er auch bei jedem größeren Turnier Deutschlands, obgleich nicht immer thätig, dabei sein. Ganz hervorragend war er als Schach-kenner, Kritiker und besonders als Löser. Es sei nur an die großen Preisselbstmats erinnert, welche Ende der fünfziger Jahre in dem damals blühenden „Leipz. Illstr. Familien=Journal“ unter der genialen Redaction Pollmächers die Schachwelt in Spannung versetzen, sowie an die Preisaufgaben, welche die Weber`sche Ill. Zeitung in jeder Neujahrsnummer zu bringen pflegt. Hier war er unter den Lösern und Analytikern einer der eifrigsten und gründ-lichsten. Ein anderer Tessiner, der als Problemcomponist in die erste Reihe gestellt wird, ist C. Radebaum. Hervorragend sind seine Leistungen auf dem Gebiete des Selbstmats, und da muß festgestellt werden, daß gerade seine Selbstmats an Feinheit, Schönheit und besonders an Schwierigkeit nicht oft übertroffen sind. Er war einer der ersten, der für diese Aufgabengattung den variantenreichen Stil verlangte und anwandte. Auch im directen Mat hat er vorzügliches geleistet, wie seine Bewerbungen aus dem Londoner und Wiener Problemturnieren beweisen. Männern wie v. Leitner und Radebaum (auch Spenz) war es denn auch ein Leichtes, dem Tessiner Schachclub über die Grenzen Mecklen-burgs hinaus Ansehen zu verschaffen. Inzwischen war nun ein wesentlicher Factor für die Pflege des Schach in Mecklenburg hinzugekommen: Die Schachspalte im Sonntagsboten. Am 22. October 1865 erschien dort als erste Schachaufgabe ein drei-zügiges directes Mat von Kling in London, und bis zum 1. Juli 1883, also fast 20 Jahre, hat Moritz Otto ohne längere Unter-brechung mit Geschick und großer Ausdauer auf seinem Posten gestanden als Leiter der Spalte und hat somit große und un-leugbare Verdienste um die Ausbreitung des Schach in Mecklen-burg sich erworben. Ebenso gebührt aber auch dem Gründer wie dem jetzigen Verleger des „Meckl. Tagesblattes“ Dank dafür, daß sie bereitwillig dem Schach in ihrem Blatte eine Heimstätte bereiten halfen, sowie auch daß sie durch bereitwillige Hergabe von Preisen bei gelegentlichen Preisaufgaben das Interesse an Schach förderten. Zu dieser Schachspalte sind in jüngster Zeit noch zwei hinzugekommen, die in den „Meckl. Anzeigen“, geleitet von Dr. Dittmann=Schwerin, und die in der „Mecklenb. Zeitung“ gegründet von M. Otto, jetzt geleitet von Horn = Schwerin. Indem hierdurch nun fortgesetzt in energischer Weise für Ausbreitung des Schach gearbeitet wurde, entstand ein immer lebhafteres Schachleben in Mecklenburg. Es entstanden neue Clubs in Wismar 1877, in Schwerin und Rostock 1878. Außerdem sind noch Gesellschaften zur Pflege des königlichen Spieles vorhanden in Grevesmühlen, Ludwigslust, Güstrow. Da es ein oberster Grundsatz der Clubs sein muß, die Pflege des Schach nicht allein eine örtliche sein zu lassen (obgleich das ja vor der Hand die Hauptsache ist), sondern im allgemeinen dafür zu wirken, so säumten auch die größeren Clubs nicht lange, sich dem deutschen Schachbunde anzuschließen. Das Schachleben unseres Landes äußerte sich in recht kräftiger Weise in den meckl Schach-congressen, zu welchen Zwanzig=Leipzig wohl den directen Anstoß gab. Diesen Punkt betreffende Vorbesprechungen waren allerdings schon dem Einwirken Zwanzigs vorausgegangen. Um das Zustandekommen der ersten Congresse machte sich O. Hoeck = Güstrow sehr verdient. 1881 fand in Bützow der I. Mecklen-burgische Schachcongreß statt. Sieger im Hauptturnier waren Ed=Lübeck und Dr. Dittmann=Schwerin (1. u. 2. Preis gemein-schaftlich), sowie O. Hoeck=Güstrow. Im folgendem Jahr wurde der II. Congreß in Güstrow veranstaltet; hier siegten im Haupt-turnier O. Hoeck=Güstrow, Dr. Dittmann=Schwerin, Ed=Lübeck und M. Otto=Redentin. Auf dem III. Congreß 1883 in Schwerin waren Sieger im Hauptturnier J. Metger=Kiel, Dr. Dittmann = Schwerin, Ed=Lübeck und Rothländer jun. Penzlin. Die Sieger des IV. Congreßes 1884 in Rostock, waren J. Metger = Kiel, K. Roth-länder jun. = Penzlin und Isaacson = Schwerin. Der jüngste Congreß fand in diesem Jahre in Wismar statt, wo als Sieger im Hauptturnier hervorgingen J. Metger = Kiel, Dr. Dittmann = Schwerin und K. Rothländer jun.=Penzlin ( 2. und 3. Preis gemeinschaftlich). Alle Congreße fanden rege Betheiligung, außer an dem Hauptturnier auch an den Nebenturnieren und Lösungs-turnieren, und hinterließen bei den Betheiligten große Befrie-digung, so daß man wohl noch eine lange Reihe derartiger Schachfeste erhoffen darf. Möchten nur überall, wo sich Schachfreunde befinden, diese vorgehen zur Bildung von Clubs, denn nur durch eine geregelte Thätigkeit in den Clubs kann die Pflege des Schach in ergiebiger Weise vor sich gehen, und nur in der Betheiligung am Club wird der Schächer die vollste Befrie-digung finden. *) Der Schachfreund erwarte wesentlich Neues nicht von den folgenden Zeilen, welches weiter nichts sind als eine Zusammenstellung der erreichbar gewesenen, allseits bekannten und leider recht dürftigen Notizen über diesen Gegenstand. Wenn eine berufenen Feder Anlaß nehmen sollte, etwas Vollkommneres zu liefern, so hat diese Zusammenstellung ihren Beruf erfüllt. Etwaige Richtigstellungen oder Ergänzungen werden mit Dank nachträglich Verwendung finden.

Wismarer Blitz am Sonntag vom 15.09.2024.

Anker 1

81. Schachaufgabe der Woche.

Mecklenburger Tagesblatt vom 13.01.1889.

(1250) Originalaufgabe von Fr. Dubbe in Rostock.

Weiß zieht an und setzt in 3 Zügen matt.

Lösung der Aufgabe vom 15.09.2024. Aufgabe 1250 1. Dc4 Kd6 2. Kf6 g2 3. Dc6# 1. Dc4 Kd6 2. Kf6 Sab4 3. Se4# 1. Dc4 Sab4 2. Sf7#

Die meisten hier veröffentlichten Artikel wurden im Stadtarchiv Wismar bei der Durchsicht des Sonntagsboten, Beilage des Mecklenburger Tagesblattes, gefunden und bearbeitet. Zurzeit gibt es sechs Bände, die den Zeitraum von 1876 bis 1888 umfassen. Alle Bände sind im Bestand des Stadtarchivs Wismar sowie im Schachmuseum Löberitz und können eingesehen werden.

Eine Zeitreise durch das Jahr 1889.

Zeitreise
Sonntagsbote Nr. 2, Beilage zum Mecklenburger Tagesblatt vom 13.01.1889.

Schach = Zeitung.

13. Januar 1889.

Redigirt von Heinrich Lehsten in Wismar.

1251. Originalaufgabe.

 von P. Siedenschnur in Wismar.

Weiß zieht an und setzt in drei Zügen mat.

Lösung der Aufgabe. Aufgabe 1251 1. Lg5 Ke5 2. Lf5 Kxf5 3. Dxd5# 1. Lg5 Ke5 2. Lf5 d4 3. De6# 1. Lg5 Ke5 2. Lf5 Kd4 3. Lf6#

Mecklenburg

 Mecklenburg.

Alle hier in unregelmäßigen Abständen publizierten Artikel stammen aus dem Sonntagsboten, Beilage des Mecklenburger Tagesblattes. Die Auswertung des Sonntagsboten ist der freundlichen Unterstützung des Stadtarchivs Wismar zu verdanken.

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Nachrichten

Nachrichten aus der Schachgeschichte.
Der Monat September ist dem Schachmeister Johannes Herrmann Zukertort (*07.09.1842 Lublin, Russisches Kaiserreich; †20.06.1888 in London) gewidmet.

Mecklenburger Tagesblatt vom 25.09.1881. Sonntagsbote Nr. 39. Wie Zukertort das Schachspiel erlernte. Das war eine übermüthige, jugendfrohe Gesellschaft, die jeden Nachmittag in dem engen, aber sehr behaglichen Rauchzimmer der Orlandi und Steiner`schen Conditorei in Breslau zusammenkam. Direct vom collegium logicum des Herrn Professors Branitz oder von den anatomischen Uebungen bei Professor Barsow, der ewige Jüngling genannt, pflegten sie herbeigeeilt zu sein, um auf den vierundsechtzig Feldern des Schachbrettes ihre ritterlichen Turniere auszukämpfen. Da war der Studiosus R., gegenwärtig ein berühmter Professor der Mathematik, welcher die ganze Umgebung durch sein ungewöhnlich geistvolles Spiel geradezu verblüffte, während das hagere, kurzsichtige Bürschlein, dem man den angehenden Theologen schon auf hundert Schritte ansehen konnte, der Studiosus B. Durch seine, man möchte sagen witzigen Combinationen überraschte. Am energischten war aber der auch vor den Schachfiguren eigensinnige, aber unentwegbar zähe Mediciner M. Er galt damals für einen der veranlagtesten Schüler des fast abgöttisch verehrten Meisters Andersen, der seine unverholene Freude an dem jugendlichen Dreigestirn hatte. Die drei kühnen Recken spielten natürlich zu allermeist untereinander; denn die gewöhnlichen Staubgeborenen vermochten ja doch die Feinheit des weitangelegten Planes nicht zu würdigen. Nur hie und da ließ sich der Eine oder Andere dazu herbei auch einen minder geübten Freunde des Schachspieles eine Partie zu gönnen. Das Ende war jedesmal mit mathematischer Gewißheit vorauszusehen. Man wurde eben nach allen Regeln der Kunst abgeschlachtet und hatte den Spott noch obendrein. Auch unser Zukertort, gegen-wärtig einer der Generalgewaltigen, gelangte in jenen Kreis und war von dem Zauber der so rähtselvollen Figuren wie gefangen. Der boshafte, ein wenig cyaische M.war es, der ihn in die Geheimnisse des königlichen Spieles einweihen sollte. Aber das war keine so leichte Arbeit; die Götter schienen dem jungen Zukertort nicht hold gewesen zu sein. Wenigstens äußerte M. Mehr als einmal in seinem Unwillen seinem Partner gegenüber: „Mancher lernt`s nie“ aber „Schachspiel ist ein sehr schweres Zufallsspiel“. Und wie dabei ähnliche Stichelworte sonst noch sein mochten. Aber je mehr Jener über die anscheinend unüber-windliche Unbeholfenheit des Schachjüngers spottete, desto eifriger vertiefte sich Dieser in die Rähtsel des unergründlichen Spieles. Was war plötzlich aus unserm, bisher der Medicin eifrig ergebenen Zukertort geworden? Man sah ihn selten noch, sehr selten in irgend einem Hörsaal; aber auch bei studentischen Gelagen oder Vereinigungen sah man den drolligen „Cosmopoliten“ – wie sein Spitzname lautete – nicht mehr. Sein Leben bewegte sich perpendikelartig zwischen der oben genannten Conditorei und seiner Wohnung. Was trieb er daheim? Er studirte Schach. Freilich gab es für diese Disciplin keinen eigenen Lehrstuhl an der Breslauer Hochschule. Allein an Büchern war eben kein Mangel und diese sonterbare Literatur machte sich Zukertort mit eisernem, unermüdlichem Fleiße gründlich zu eigen. Das Schachbrett war und blieb fast ausschließlich die Welt, in welcher der vielseitig veranlagte junge Mann lebte und webte. Nun spottete M. garnicht mehr über den in staunenswerther Raschheit herangereiften Schachspieler. Man mußte sich bereits sehr vor ihm hüten, wenn man nicht unterliegen wollte, Und mit jedem neuen Tage wuchsen ihm die Schwingen mehr und mehr. Zuletzt sagte er sich feierlich von der Arzneiwissenschaft los, um lediglich seinem Schachspiele zu leben. Jede neu erstiegene Staffel auf der Höhenleiter des Spiels war für Zukertort nur ein Antrieb, um noch weiter aufwärts zu klimmen. Er wollte ein Meister allerersten Ranges werden, ließen ihn noch die Lorbeeren eines Steinitz, Rosenthal, Paulsen, Murhy, eines Andersen selbst nicht schlafen. Dieser königsreihe unter den Schachmatadoren beigestellt zu werden, war Zukertorts ausgesprochener Ehrgeiz. Und, wie man nunmehr weiß, hat er Wort gehalten. Die Medicin hat einen verlorenen Sohn zu verzeichnen.(B. T.)

Mecklenburger Tagesblatt vom 30.05.1886 Schach = Nachrichten. Noch einmal der Wettkampf Steinitz – Zukertort. Ueber den soeben beendeten Kampf lesen wir im „Field“ folgende interessante Ausführungen: „Das Resultat des Wettkampfes ist: Steinitz 10, Zukertort 5 und 5 Remisen, ein bedeutender Sieg Steinitz`s, der um so mehr Aufmerksamkeit verdient, wenn man bedenkt, daß er nach seinem ersten Siege fünf Spiele hintereinander verlor, in St. Louis seinen Gegner einholte und von den in New-Orleans gespielten elf Partien nur in einer einzigen unterlag. Die Verschiedenheit dieser beiden Matadore sowohl hinsichtlich ihrer geistigen, wie auch ihrer körperlichen Eigenschaften erklärt in gewisser Beziehung dieses überraschende Resultat. Zukertort war bei einem derartigen Kampfe von vornherein im Nachtheil. Einmal war die festgesetzte Bedenkzeit für ihn sehr ungünstig, denn während er selten, wenn überhaupt, die ihm zu Gebote stehende Zeit ausnutzte, hatte sein Gegner unausgesetzt Mühe, die einmal bestimmte Zügezahl einzuhalten, es ist also klar, daß es für Jenen besser gewesen, wenn 20 Züge für eine Stunde stipulirt worden wären. Es läßt sich ebenfalls nicht hinwegleugnen, daß die Vertagungen und Unterbrechungen für ihn nachtheilig waren. Ein Spieler wie Zukertort von so zarter Constitution, von einer derartig nervösen Schwäche und leichten Erregbarkeit, von einem so unausgesetzt thätigen Geiste hätte nie so lange – der Match währte vom 11. Januar bis 29. März – diese geistige Anstrengung und körperliche Aufregung ertragen können. Man darf wohl die Behauptung wagen, daß der Ausgang ein anderer gewesen wäre, wenn der Wettkampf direct ohne Unterbrechungen weiter zu Ende gespielt worden wäre, nachdem Steinitz schon 5 Partien verloren hatte. Zukertort hätte eben nur dann siegen können, wenn die Partien ohne größere Pause aufeinander gespielt worden wären, wenn er im ersten Feuer der Leidenschaften sein ganzes Genie hätte entfalten können, im ersten Ansturm seine ganze Gewalt gebraucht, aber auch verbraucht hätte. Der ruhige, tief denkende, sich stets gleichbleibende Spieler mußte ihm gegenüber im Vortheil bleiben; und das war Steinitz. In dem Maße, wie Zukertort empfindlich und leidenschaftlich, in demselben Maße ist Steinitz ruhig, phlegmatisch, sorgfältig, über und über vorsichtig. Sein Körper ist stark, sein Kopf von Eisen; er ist verschlossen und misstrauisch sogar gegen sich selbst. Ebenso schnell wie Zukertort einen guten Zug herausfindet, pflegt er ihn auch auszuführen. Ganz anders Steinitz! Hat dieser einen guten Zug herausgebracht, so überlegt er noch lange, ob nicht noch ein besserer vorhanden sei. So verbraucht Steinitz die größte Zeit mit der Prüfung seiner Züge.Diese übergroße Vorsicht hatte man schon bei seinem Wettkampf mit Blackburne bemerkt. Er brachte aus Wien einige goldene Regeln für das Spiel in Einzelmatchen mit, gleichzeitig aber auch eine goldene Brille und diese beiden Errungenschaften wandte er auch diesmal an. Er dachte nach, machte seine Combinationen und entschloß sich zu irgend einem Zug, aber anstatt ihn auszuführen, nahm er seine Brille, putzte sie sorgfältig, setzte sie wieder auf, prüfte die Stellung von neuem und dann erst machte er den geplanten Zug. Als er das erste Mal eine Brille beim Spiel brauchte, legte er sie bald bei Seite, hatte aber in Folge dessen nichts zu putzen. Als Ersatz nahm er dann unausgesetzt ein Stückchen Zucker oder er trank vor jedem Zuge einen Schluck stark verdünnten Rotweins, alles nur, um seinen Gedankengang für kurze Zeit zu unterbrechen, um eine gewisse Objectivität in der Beurtheilung der Position zu gewinnen, die er bei unausgesetztem Nachdenken wahrscheinlich verloren haben würde. Was die in diesem Wettkampfe gespielten Partien anbelangt, so blieben dieselben weit hinter den Erwartungen zurück, die man überall bei zwei solchen Kämpen gehegt hatte. Steinitz, jener Urheber und Apostel der sogenannten „neuen Schule“ hatte gewagt, selbst einen Morphy verdrängen zu wollen. Wenn es überhaupt möglich war, einen einzigen von Morphy`s Bewunderern zu seinen Gunsten umzustimmen, so mußte dieser Eine wahrlich durch die Spiele des letzten Matches enttäuscht werden. War das der großartige Erfolg der „neuen Schule“? Unsere beiden größten lebenden Schachspieler wechseln Partien nach Bänden von Abhandlungen und schützen sich trotz ihres ganzen Arsenals angeblicher neuer Züge mit dem einfachen Ruy Lopez und dem Damengambit. Zukertort gab schließlich seine eigene Theorie hinsichtlich der Behandlung der geschlossenen Spiele Preis und kehrte zur alten, vor 30 Jahren beliebten Weise zurück und Steinitz gefiel sich in der Anwendung einer interesselosen und werthlosen Neuerung, um, wenn sein Gegner keinen Schnitzer machte, ein Remis anzubieten. Schließlich wandte er sich dem alten Lopez-Spiele zu und diese Partien waren die besten des ganzen Wettkampfes. Nach seinem Versuch, Morphy`s Partien nach 30 Jahren vom Standpunkte der modernen Schachwissenschaft zu kritisiren, hatte man wohl etwas mehr erwarten dürfen. Wir möchten wohl einmal die Kritiken lesen, die dreißig Jahre später über die Partien des jüngsten Matches gefällt werden. Morphy`s Partien halten jeden Vergleich mit den besten je gespielten aus; denn derjenige, der die wenigsten Fehler macht, ist der beste Spieler, und das war Morphy – einen Nutzen hat der soeben beendete Wettkampf gehabt, nämlich denn, daß beide Meister ihr Prestige verloren haben, und daß sich erwiesen hat, der große Unterschied zwischen ihnen und anderen bedeutenden jetzt lebenden Meistern, der bisher in der Einbildung der Schachwelt herrschte, eben nur eine Einbildung war.

Mecklenburger Tagesblatt vom 25.04.1886. Sonntagsbote Nr. 17. Schach = Nachrichten. Wettkampf Steinitz – Zuckertort. So ungünstig sich auch der Beginn des Kampfes für Steinitz stellte , wäre es doch durchaus unberechtigt gewesen, wenn man daraus schließen wollte, daß Steinitz auch nur annähernd das Vertrauen in sich und den Muth verloren haben würde. Das Resultat der ersten vier Verlustpartien schien keineswegs deprimierend auf ihn gewirkt zu haben; für ihn waren allein die Partien selbst maßgebend, und ein interessanter Artikel des „International Chess Magazine“ nach den ersten vier Partien, der anscheinend aus seiner Feder stammt, giebt Zeugnis, daß er trotz des ungünstigen Anlaufes zuversichtlicher denn je war. Der weitere Verlauf hat bewiesen, daß sein Selbstvertrauen durchaus gerechtfertigt gewesen ist. Was die Partien des Wettkampfes anbelangt, so kann die Meinung über deren Werth für die Schachspielkunst eine getheilte sein. Diejenigen, welche glänzende Partie erwartet haben, werden sich enttäuscht gefühlt haben. Eine derartige Erwartung war aber keineswegs berechtigt. Man beachte in erster Linie, welche Palme, von dem Geldpreis ganz abgesehen, im wahren Sinne des Wortes auf dem Spiele stand. Es handelte sich um nichts geringeres als um die „Meisterschaft der Welt“, und da durfte man doch nicht erwarten, daß die Kämpfenden lediglich des Beifalls der Durchschnitts-schachspieler wegen gewagte Combinationen eingingen. Die Partien des Wettkampfes beweisen, daß Steinitz seinen Gegner, was Tiefe des Spieles und der Positionsanlage anbetrifft, entschieden überlegen ist. Namentlich die dritte Partie des Wettkampfes, die ein wahres Cabinetsstückchen moderner Schachspielkunst ist, beweist, trotzdem Steinitz sie verlor, die obige Behauptung in vollem Maße. Das der Wettkampf ein solches Ende nahm, mußte allerdings befremden, es scheint aber, daß Zukertort durch die Ruhe und Besonnenheit, welche Steinitz nach dem ungünstigen Beginn an den Tag legte, verwirrt wurde. Man könnte eigentlich sagen: Steinitz war ein besserer Steinitz und Zukertort ein schlechter Zukertort. Wenn man bedenkt, mit welcher Beharrlichkeit Steinitz an seinen beliebten und anerkannt unvortheilhaften Eröffnungen in allen Turnieren festzuhalten pflegte, so muß man ihm jetzt das Zeugnis ausstellen, daß er die Kraft besitzt, seine Schwächen, also sich selbst, zu überwinden, etwas, das auch im gewöhnlichen Leben Bewunderung hervorruft. Man beachte, daß er in den ersten Partien das von seinem Gegner gebotene Damengambit mit dem unvortheilhaften Zug 2. … c7 – c6 erwiderte: nachdem Zukertort in der fünften Partie die richtige Erwiderung getroffen hatte, vermied er von da ab diesen Zug und spielte solider 2. …. e7 – e6. In der elften Partie eröffnete Zukertort, der bisher immer nur Damengambit gespielt hatte, mit einem Vierspringerspiel wohl in der Hoffnung, daß Steinitz im dritten Zuge g7 – g6 erwidern würde, eine Antwort, die diesem im Londoner und Wiener Turnier viele Partien gekostet hatte; allein die Erwartung ging nicht in Erfüllung; Steinitz hatte noch nichts zu verschenken und erwiderte richtig Sf6. Erst in der zwanzigsten Partie des Wettkampfes glaubte Steinitz sich etwas gehen lassen zu dürfen: er spielte das von ihm erfundene Gambit – und gewann es; allerdings hatte er bereits einen solchen Vorsprung, daß er sich das erlauben konnte. Was Zukertort`s Spiel anbetrifft, so sagen wir wohl nicht zu viel, wenn wir behaupten, daß dasselbe hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, die man nach seinen Erfolgen und nach seinen Partien im letzten Londoner Congreß hegen durfte. Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen Turnierspiel und Spiel in Einzelwettkämpfen; das Steinitz der bedeutendste Meister in Einzelwettkämpfen ist, hat der soeben beendete Match mit Zukertort auf`s Neue bewiesen. Amerikanische Blätter schreibenden endgültigen Sieg von Steinitz dem vollständigen physischen und geistigen Zusammenbrechen Zukertorts zu. Seit längerer Zeit würde es keinen Schachspieler entgangen sein, daß Zukertort unter dem Drucke eines schweren körperlichen Leidens stehe, welches ihm den vollen Gebrauch seines Talents und Wissens versagte. Thatsächlich hat er außerhalb New-Yorks nur eine einzige Partie, die dreizehnte, in einer seines Rufes würdigen Weise gespielt, während er im Uebrigen theils dem entschieden überlegenen Spiel seines Gegners erlag, theils noch ungleich größere Fehler beging, als Steinitz in dem New-Yorker Theil des Turniers sich hatte zu Schaden kommen lassen.

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Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten. „Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. „Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Maßgebliche Rechtsgrundlagen Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage. Sicherheitsmaßnahmen Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO). Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.). Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO. Übermittlungen in Drittländer Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“). Rechte der betroffenen Personen Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO. Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen. Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen. Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern. Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Widerrufsrecht Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen Widerspruchsrecht Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen. Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“). Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf. Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen. Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können. Löschung von Daten Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen. Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe). Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird. Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt. Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.). Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke https://datenschutz-generator.de/impressum/

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